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§ GLOSSAR · Regulatorik

EMA

Auch bekannt als · Europäische Arzneimittel-Agentur

European Medicines Agency — die EU-Arzneimittelbehörde, die für das zentralisierte Zulassungsverfahren für Arzneimittel zuständig ist.

Sobald die EMA eine Marktzulassung erteilt, ist ein Arzneimittel in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen zugelassen. Nationale Behörden (BfArM in Deutschland, ANSM in Frankreich, CBG/MEB in den Niederlanden) sind für national zugelassene Arzneimittel und länderspezifische Sicherheitsmaßnahmen zuständig.

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