European Medicines Agency — die EU-Arzneimittelbehörde, die für das zentralisierte Zulassungsverfahren für Arzneimittel zuständig ist.
Sobald die EMA eine Marktzulassung erteilt, ist ein Arzneimittel in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen zugelassen. Nationale Behörden (BfArM in Deutschland, ANSM in Frankreich, CBG/MEB in den Niederlanden) sind für national zugelassene Arzneimittel und länderspezifische Sicherheitsmaßnahmen zuständig.
Verbindungen, für die dieser Begriff relevant ist
- Semaglutide · GLP-1-Rezeptoragonist · einmal wöchentlich subkutan
- Tirzepatid · Dualer GIP / GLP-1-Rezeptoragonist · einmal wöchentlich subkutan
- Tesamorelin · Synthetisches GHRH-Analogon · stimuliert hypophysäre GH-Freisetzung · täglich subkutan
- Setmelanotid · MC4R-selektiver Melanocortin-Rezeptoragonist · täglich subkutan
Verwandte Begriffe
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